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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 gibt hier die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Gleichzeitig verschärft die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug und ist bemüht nationale Lücken zu schließen.

Die Finanzverwaltung konnte die gesetzten Maßnahmen planmäßig umsetzen und so das Wirkungsziel positiv beeinflussen. In allen Bereichen wurden Maßnahmen gesetzt, um zum einen das Aufkommen zu sichern und zum anderen die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen aufrechtzuerhalten. Die hohe Qualität der Entscheidungen wird im Bundesfinanzgericht fortgesetzt.