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MASSNAHME

Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen.

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kontrollierte Betriebe auf Grund finanzpolizeilicher Befugnisse

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

33.600

Anzahl

Zielzustand

30.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die finanzpolizeilichen Kontrollen werden auch in den nächsten Jahren forciert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

37.000


Quelle

Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)

Berechnungsmethode

Anzahl der finanzpolizeilichen Kontrollen gesamt (inkl. Glücksspielkontrollen)