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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2014

Ziele erreicht

16
21

7

Ziele
überplanmäßig

9

Ziele
zur Gänze

3

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

2

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns.

Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs in die Volksanwaltschaft.

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im Wege von Legistik, Rechtsberatung und –vertretung sowie Dokumentation. Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe des Bundesverwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren. Sicherstellung einheitlicher Rechtsstandards im Rechtsmittelverfahren

Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung und Verkehrsüberwachung

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Verfahrensdauer

Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren

Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Bedarfsgerechter Personaleinsatz in jenen Bereichen, in denen es durch Überlastung in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist, insbesondere in den Angelegenheiten der Fremdenpolizei sowie durch Optimierung der Ablauforganisation

Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.) und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Vorbereitung der Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht

Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (siehe Detailbudgets 01.01. Zentralstelle; 02.02. Auslandseinsätze; 02.06. Bundeskriminalamt; 02.07. Flugpolizei).

Erhöhung der Praxisorientierung in Aus- und Fortbildung für Bedienstete des BM.I zur weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung (siehe Detailbudgets 01.02. Sicherheitsakademie; 03.03 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; 04.02. BAK)

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2018

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2019

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Unterzeichnung) gebündelt mit Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität (Inkraftsetzung)“ Ratifikation des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2018

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (Unterzeichnung). Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (Ratifikation).

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2019

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Unterzeichnung) Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Ratifikation)

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2019

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