Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Ressort - Untergliederung 03

Verfassungsgerichtshof

UG 03 - Verfassungsgerichtshof

2014

Leitbild der Untergliederung

Der Verfassungsgerichtshof ist zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns in Gesetzgebung und Vollziehung berufen. Im Besonderen obliegt ihm die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung. Mit seinen Entscheidungen bietet der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Orientierungssicherheit bei seinen rechtspolitischen Entscheidungen.

Wirkungsziele 2014

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
Mehr laden (6)

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


Zum Glossar