Mit 1. Jänner 2014 – dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – wurde eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung Wirklichkeit: Nach mehr als fünfundzwanzig Jahre dauernden Bemühungen wurde die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit realisiert und damit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt. Eine der Neuerungen dieser Reform besteht darin, dass in Asylsachen wieder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes besteht, wie das bis zur Errichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 mit der Novelle zum B-VG BGBl. I 2/2008 der Fall war. Nach einem Jahr der Beobachtung der umgesetzten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich bereits klar erkennen, dass der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof in Asylsachen nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2007 (vor der Novelle) sinken, sondern – im Gegenteil – die Anzahl der im Jahr 2007 angefallenen Asylsachen um ein Vielfaches überschreiten wird. – Mit Wirkung vom 1. Jänner 2015 kommen auf den Verfassungsgerichtshof weitere neue Aufgaben zu (die Neugestaltung des Systems der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle und die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse).
Die Erfolge bei der Umstellung auf vollelektronische Arbeitsweise und die überaus professionelle Ausbildung brachten den Verfassungsgerichtshof sehr nahe an das Ziel, zu einem Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen zu werden. Durch die zielgerichtete Analyse und Umsetzung der Neugestaltung der Ablauforganisation und der engagierten Teilnahme der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Maßnahme wesentlich zur Erreichung der angestrebten Wirkung beitragen. Auch der neue Standort des Verfassungsgerichtshofes mit einer optimalen Raumstruktur sowie die Reorganisation des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofes konnten wesentlich dazu beitragen, dass eine umfassende Modernisierung erfolgte.