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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern.

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit 1. Jänner 2014 – dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – wurde eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung Wirklichkeit: Nach mehr als fünfundzwanzig Jahre dauernden Bemühungen wurde die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit realisiert und damit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt. Eine der Neuerungen dieser Reform besteht darin, dass in Asylsachen wieder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes besteht, wie das bis zur Errichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 mit der Novelle zum B-VG BGBl. I 2/2008 der Fall war. Nach einem Jahr der Beobachtung der umgesetzten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich bereits klar erkennen, dass der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof in Asylsachen nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2007 (vor der Novelle) sinken, sondern – im Gegenteil – die Anzahl der im Jahr 2007 angefallenen Asylsachen um ein Vielfaches überschreiten wird. – Mit Wirkung vom 1. Jänner 2015 kommen auf den Verfassungsgerichtshof weitere neue Aufgaben zu (die Neugestaltung des Systems der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle und die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse).

Es besteht großes Interesse und nachvollziehbare Zufriedenheit bei den Telearbeiterinnen und Telearbeitern, da damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht wird. Aufgrund des großen Zuspruchs kann davon ausgegangen werden, dass die richtige Maßnahme zur Erreichung der angestrebten Wirkung gesetzt wurde. Der Verfassungsgerichtshof ist bestrebt, durch die Schaffung eines ausgezeichneten Betriebsklimas und eines perfekten Umfeldes eine Akzeptanz in der Kollegenschaft für unterschiedliche Arbeitsmodelle zu erreichen.