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MASSNAHME

Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)

2014
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erreichen einer gemeinsamen europarechtlichen Regelung (Entschließung) bezüglich der Sicherheit von Tattoofarben. Abschließendes Verhandeln des EU VO-Vorschlages über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Änderung der EU RL Produktsicherheit) in Brüssel.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Europäische Kommission hat zunächst Bereitschaft signalisiert, eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Nach Konstituierung der neuen Kommission wurde dieses Thema unter die Refit Initiative eingereiht, sodass die Weiterverfolgung der Maßnahme in Frage steht. Über den Vorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Überarbeitung der Richtlinie Produktsicherheit) konnte noch keine Einigung erzielt werden, die Verhandlungen insbesondere über die Kennzeichnung der Herkunft als Sicherheitskriterium dauern noch an.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ablehnung der österr. TätowiermittelV durch die EK im Dez.2013

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Fortsetzung der Verhandlungen und Abschluss voraussichtlich im 2. Quartal

Erläuterung der Entwicklung

Österreichs Vorstoß nach einer Regelung zu Tattoofarben wird von allen Mitgliedstaaten unterstützt. Die neu konstituierte Kommission ist mit neuen Rechtsakten noch zurückhaltender als die vergangene. Hinsichtlich der Einigung über die Produktsicherheitsverordnung besteht eine Pattsituation. Je ca 50% unterstützen bzw. lehnen die Herkunftskennzeichnung ab (Österreich lehnt sie ab, da sie als Sicherheitskriterium nicht adäquat ist.)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise