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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit, die nur teilweise gelingt.
Die neue Kommission (ab Herbst 2014) ist mit ihrer Refit Initiative (Überprüfung des Rechtsbestands auf Aktualität) zunehmend zurückhaltend, was neue Rechtssetzungsinitiativen anlangt. Diese werden im Verbraucherschutz auf das Ziel der Förderung des digitalen Handels fokussiert.

Die Zielerreichung ist überwiegend gelungen. Bei der Umsetzung der Richtlinien konnten einige Spielräume zu Gunsten der VerbraucherInnen genutzt werden. Auf europäischer Ebene gelang es zunächst, die Europäische Kommission von der Notwendigkeit der Regelung der Tatoofarben zu überzeugen. Die neue Kommission stellt dies aber nun wieder in Frage. Die Verhandlungen der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie verliefen unbefriedigend, das Ergebnis ist aber insgesamt aus Verbrauchersicht akzeptabel.