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MASSNAHME

Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten und Einbringen der konsumentenpolitischen Interessen bei nationaler Umsetzung.

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung und federführende Verhandlung der Richtlinie in Brüssel.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Richtlinie wurde am 23.7.2014 im Amtsblatt veröffentlicht (2014/92/EU) und ist bis 18.9.2016 umzusetzen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mitwirkung an österreichischer Positionierung und federführende Verhandlungen in Brüssel - Trilog.

Zielzustand (Datum)

30. März 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss voraussichtlich Ende März

Erläuterung der Entwicklung

Das Sozialministerium hat sich in die abschließenden Verhandlungen intensiv eingebracht und überwiegend durchgesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze