MASSNAHME
Verhandlung des Richtlinien- Vorschlags und des Verordnungs- Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und anschließende Umsetzung
Konsumentenfreundliche Umsetzung des Richtlinien-Vorschlags und des Verordnungs-Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und nationales Recht
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Begutachtungsentwurf
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Das Sozialministerium hat im August den Entwurf fertiggestellt. Die anschließende Akkordierung konnte erst im Mai 2015 abgeschlossen werden, sodass die Beschlussfassung im Ministerrat 2014 nicht mehr erfolgen konnte.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Start der Umsetzungsverhandlung zur Richtlinie Ende Jän.2014
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Begutachtungsentwurf August; Ministerrat im 4. Quartal
Erläuterung der Entwicklung
Ursprünglich war geplant, dass die legistische Umsetzung durch BMASK und BMJ gemeinsam erfolgt. Die Akkordierung auf Beamtenebene verlief positiv, bis Anfang 2015 seitens des BMJ kundgetan wurde, dass eine legistische Beteiligung des BMJ nicht erwünscht sei. Inhaltlich konnte der Entwurf weitgehend akkordiert werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend