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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit. Diese ist 2015 vor allem im Rahmen der beiden Umsetzungsschwerpunkte (alternative Streitbeilegung und Zahlungskonten) gut gelungen.

Das Ziel 2015 konnte zur Gänze erreicht werden. Die beiden zentralen Gesetzesvorhaben – die Umsetzungen der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sowie der Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen – konnten erfolgreich abgeschlossen bzw. vorbereitet (Versendung des Begutachtungsentwurfes im 4. Quartal 2015) werden. Die Verhandlungen über die Änderung der Pauschalreiserichtlinie waren sowohl in Brüssel als auch national sehr kontrovers und konnten – aus Verbrauchersicht akzeptabel – abgeschlossen werden. Obwohl das Sozialministerium aus Verbrauchersicht die Richtlinie als akzeptablen Kompromiss unterstützt hat, stimmte Österreich schließlich gegen die Richtlinie, weil Belastungen für die österreichischen Tourismusbetriebe gesehen wurden. Im Bereich der Produktsicherheit konnte das EU-Marktüberwachungspaket zwar nicht wie geplant abgeschlossen werden, weil die Mitgliedstaaten zur Frage der Herkunftskennzeichnung in eine Pattsituation gerieten. Der österreichische Standpunkt hat aber mit dazu beigetragen, dass die nicht zielführende Herkunftskennzeichnung nicht beschlossen wurde. Betreffend die Bemühungen um eine europäische Regelung der Tätowierfarben kündigte die Europäische Kommission an, die Farben im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH zu regeln. Dadurch wird eine Regelung wesentlich später als erhofft vorliegen. Das Klagsprojekt konnte 2015 ebenfalls wieder zur vollen Zufriedenheit abgewickelt und das Ziel 2015 zur Gänze erreicht werden.