MASSNAHME
Konsumentenfr. Umsetzung des Richtlinien-Vorschlags u. des Verordnungs-Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung u. nationales Recht
Konsumentenfreundliche Umsetzung des Richtlinien-Vorschlags und des Verordnungs-Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und nationales Recht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzungsgesetz
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Das Umsetzungsgesetz Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) hat am 9.7.2015 den Nationalrat passiert und wurde am 13.8.2015 im BGBl kundgemacht (BGBl I Nr 105/2015)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Start der Umsetzungsverhandlung zur Richtlinie: Ende Jänner 2014
Zielzustand (Datum)
12. August 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzungsgesetz ist bis Juli 2015 beschlossen
Erläuterung der Entwicklung
Das AStG konnte fristgerecht umgesetzt werden. Der Echtbetrieb der Schlichtungsstellen beginnt mit 9.1.2016. Es ist gelungen, ein schlankes und leicht überschaubares SYstem zu etablieren, das für VerbraucherInnen eine wichtige Ergänzung in der Erreichung des Zugangs zum Recht darstellt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze