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MASSNAHME

KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel – Start.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Der Richtlinienvorschlag wurde im Sommer 2015 beschlossen. Österreich stimmte dagegen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Mitwirkung an österreichischer Positionierung bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel – Start: Bis zur Finalisierung der Dossiers konsumentenpolitische Position in der laufenden innerösterreichischen Koordinierung und in den laufenden Verhandlungen in Brüssel zur Revision der Pauschalreise-RL und der Fluggastrechte- VO einbringen. Beschluss der RL/VO bis ca. Mitte 2015 zu erwarten

Erläuterung der Entwicklung

Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist zu begrüßen, dass die Richtlinie beschlossen wurde. Es wurde das ablehnende Abstimmungsverhalten Österreichs bedauert. Die Richtlinie bringt Verbesserungen, auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten. Die Richtlinie bringt insb mehr Klarheit für Konsumentinnen über den Anwendungsbereich der Richtlinie bei neuen Buchungsformen. Eine Insolvenzabsicherung für reine Flugreisen konnte nicht erreicht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend