MASSNAHME
KonsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten
KonsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die interministeriellen Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und der Entwurf im 4. Quartal zur Begutachtung versandt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mitwirkung an Österreichischer Positionierung und federführende Verhandlung der Richtlinie in Brüssel: Trilog
Zielzustand (Beschreibung)
Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie
Erläuterung der Entwicklung
Die Gespräche verliefen konstruktiv und die Spielräume der Richtlinie konnten ausgewogen genutzt werden. Die Definition jener VerbraucherInnen, die ein niedrigeres Entgelt (40 Euro) für die Nutzung des Basiskontos zu entrichten haben sind Gegenstand einer Verordnungsermächtigung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze