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MASSNAHME

KonsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten

KonsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die interministeriellen Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und der Entwurf im 4. Quartal zur Begutachtung versandt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mitwirkung an Österreichischer Positionierung und federführende Verhandlung der Richtlinie in Brüssel: Trilog

Zielzustand (Beschreibung)

Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie

Erläuterung der Entwicklung

Die Gespräche verliefen konstruktiv und die Spielräume der Richtlinie konnten ausgewogen genutzt werden. Die Definition jener VerbraucherInnen, die ein niedrigeres Entgelt (40 Euro) für die Nutzung des Basiskontos zu entrichten haben sind Gegenstand einer Verordnungsermächtigung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze