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MASSNAHME

Einrichtung von Kommissionen zur Vorortprüfungen und Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: 6 Kommissionen, die rund 500 qualitativ hochwertige Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren) im Jahr 2014 durchführen.

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

426

Anzahl

Zielzustand

500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen (2013 wurden 530 Leistungsprozesse durchgeführt) ist für die Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Präventionsmechanismus eine qualitativ hochwertige und umfassende Prüfung der jeweiligen Einrichtung nötig, die mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der Ansatz ist daher nicht die Anzahl der Leistungsprozesse zu erhöhen, sondern die Qualität der Prüfungen noch weiter zu steigern und entsprechende Standards zu schaffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

700


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren