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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse).

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren entwickelte sich überplanmäßig positiv.

Bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse handelt es sich um einen gut funktionierenden gleichförmigen justizpolitischen Prozess im Diskurs zwischen dem Fachressort und dem Parlament. Dabei ist die Einhaltung des Zeitplans legistischer Vorhaben immer auch von kurzfristigen Prioritäten abhängig.