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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

1. Für die mittlerweile bewährten und aus dem Justizbetrieb nicht mehr wegzudenkenden Justiz-Servicecenter-Einrichtungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften besteht noch keine gesetzlicheGrundlage.
2. Für die zur ordnungsgemäßen Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von (auch elektronischen) Zustelldaten besteht keine explizite gesetzliche Grundlage.
3. Die bestehenden Regelungen über das vom Kalenderjahr abweichende (um einen Monat verschobene) Geschäftsverteilungsjahr bringen keine praktischen Vorteile und werfen mitunter Fragen auf.
4. Die Verlautbarung von allgemeinen Erlässen, also solchen, die einer größeren Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Rechtswirkungen entfalten, ist arbeitsintensiv, da die Verteilung der Erlässe auf Papier oder selbst per E-Mail, insbesondere bei Aktualisierungen oder bei einem Mitarbeiterwechsel, äußerst umständlich ist.
5. Die sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich vorgesehene Korrespondenz mit der jeweiligen umständlich und nicht mehr zeitgemäß. Während Rechtsanwält/innen bereits zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet sind, sind die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammern bisher nicht explizit eingebunden.
6. Die Bestimmungen über die Entscheidungsdokumentation-Justiz nehmen auf die im Rahmen von in der Justiz eingerichteten Kommissionen noch nicht Bedacht.
7. Das Rechtspraktikantengesetz ist in mehreren Punkten (wie beispielsweise bei der Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen) adaptierungs- und klarstellungsbedürftig.Rechtsanwaltskammer (etwa im Bereich der Verfahrenshilfe) gestaltet sich derzeit noch sehr



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die weitere Verbesserung des Bürgerservices zählt zu den wichtigsten Anliegen der modernen Justizpolitik. Die zu diesem Zwecke bereits bei mehreren Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Justiz-Servicecenter haben sich hervorragend bewährt, stellen sie doch sicher, dass insbesondere einfache und kurzfristig erledigbare Anliegen der Bürgerinnen und Bürger (wie Einsichtnahmen in Grundbuch und Firmenbuch, die Auszahlung von Zeugengebühren, Einsprüche gegen Zahlungsbefehle, einfache Mahnklagen und andere kurze Protokollaranbringen insbesondere auch in Außerstreit- und Familienrechtsangelegenheiten) entgegengenommen und rasch bearbeitet werden können. Zudem bilden die Justiz-Servicecenter eine erste Anlaufstelle bei der Erteilung von Auskünften in konkret anhängigen Verfahren einschließlich der Außerstreit- und Familienrechtsangelegenheiten. Zu den weiteren Aufgaben zählt (bei mit Strafsachen befassten Gerichtshöfen erster Instanz und bei den Staatsanwaltschaften) die Mitarbeit und Unterstützung bei der Besuchsabwicklung im Rahmen der Untersuchungshaft. Mit der neu einzufügenden Bestimmung im GOG soll dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden; diese definiert dabei Mindestmaße, sodass auch bei Unterbringung eines größeren Landesgerichts und einer größeren Staatsanwaltschaft im selben Gebäude ein (gemeinsames) Justiz-Servicecenter eingerichtet werden kann.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die bewährten Justiz-Servicecenter- Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Justiz-Servicecenter-Standorte [Anzahl]

Istwert

34

Anzahl

Zielzustand

43

Anzahl

Datenquelle: BMJ

Ziel 2: Schaffung einer klaren datenschutzrechtlichen Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von Zustelldaten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verankerung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten

Ausgangszustand 2013:

Derzeit fehlt eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten.

Zielzustand 2015:

Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die ITgestützte Verarbeitung von Zustelldaten besteht, wodurch datenschutzrechtliche Streitigkeiten vermieden werden können.

Istzustand 2015:

Die Schaffung der Regelung hat zur gewünschten Klarstellung beigetragen.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Adaptierung der im Jahr 1994 vorgenommenen Anpassungen der Regelungen über das Geschäftsverteilungsjahr, sodass dieses mit dem Kalenderjahr übereinstimmt

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anpassungen der Regelungen über das Geschäftsverteilungsjahr

Ausgangszustand 2013:

Derzeit ist das Geschäftsverteilungsjahr im Vergleich zum Kalenderjahr um 1 Monat verschoben, was von der Praxis als unzweckmäßig angesehen wird.

Zielzustand 2015:

Das Geschäftsverteilungsjahr soll mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Istzustand 2015:

Die Praxis hat die Regelung (die Anpassung des Geschäftsverteilungsjahres an das Kalenderjahr) bestens angenommen. Sie trägt auch zur Abstimmung auf die sonstigen Controlling-Instrumente der Justiz bei.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Kosteneinsparung durch vereinfachte Kundmachungsmöglichkeiten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: vereinfachte Kundmachungsmöglichkeiten

Ausgangszustand 2013:

Derzeit erfolgt die Kundmachung von Erlässen auf „herkömmliche“ bzw. aufwändige Weise.

Zielzustand 2015:

Kundmachungen von Erlässen erfolgen im Wege der Plattform des Justiz-Intranet.

Istzustand 2015:

Die IT-gestützte Kundmachungsmöglichkeiten werden laufend genutzt und von den Kustizbediensteten ebenso wie von den Kustizverwaltungsorgangen sehr gut angenommen.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Vereinfachung der in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Korrespondenz z.B. mit den jeweiligen Rechtsanwaltskammern und Ausweitung des kostensparenden Elektronischen Rechtsverkehrs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Elektronischer Rechtsverkehr

Ausgangszustand 2013:

Derzeit erfolgt die Korrespondenz z.B. mit den jeweiligen Rechtsanwaltskammern auf „herkömmliche“ bzw. verwaltungsaufwändige Weise.

Zielzustand 2015:

Die Korrespondenz erfolgt im verstärkten Maß im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Istzustand 2015:

Die angebotene Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird in der Praxis gut angenommen und genutzt.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 6: Weiterer Ausbau der Bestimmungen über die bewährte Entscheidungsdokumentation- Justiz

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Vervollständigung der Inhalte der Entscheidungsdokumentation Justiz.

Ausgangszustand 2013:

Derzeit ist es noch nicht möglich, die Entscheidungen von Justizkommissionen in die Entscheidungsdokumentation aufzunehmen.

Zielzustand 2015:

Vervollständigung der Inhalte der Entscheidungsdokumentation Justiz

Istzustand 2015:

Der Zugang zur Entscheidungsdokumentation-Justiz für Justizkommissionen ist ermöglicht, die Inhalte werden laufend aktualisiert.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 7: Praxiskonforme Adaptierung des Rechtspraktikantengesetzes (insb. hinsichtlich der Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Praxiskonforme Adaptierung des Rechtspraktikantengesetzes

Ausgangszustand 2013:

Derzeit erfolgt eine relativ kursorische Beurteilung der von Rechtspraktikant/innen erbrachten Leistungen.

Zielzustand 2015:

Die Beurteilungen sind aussagekräftiger und transparenter.

Istzustand 2015:

Die mit der in Rede stehenden Maßnahme vorgenommenen Anpassungen, wie insbesondere die Verbreiterung der Ausbildungsstationen, die Organisation der Übungskurse sowie des Ausbildungsausweises und der Beurteilung wurden von der Praxis gut angenommen und bewähren sich.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 119/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Die von der Praxis und den Bürger/innen hervorragend angenommenen Justiz- Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ausdrücklich ver

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die bei einigen Gerichten und Staatsanwaltschaften (etwa in Wien, Linz und Leoben) bestehenden Justiz-Servicecenter-Einrichtungen haben sich hervorragend bewährt, weshalb im Gerichtsorganisationsgesetz
eine entsprechende Verankerung derartiger Einrichtungen erfolgen soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Eine datenschutzrechtliche Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von (auch elektronischen) Zustelldaten wird in das GOG eingefügt

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit besteht für die IT-gestützte Verarbeitung der Zustelldaten keine gesetzliche bzw. keine datenschutzrechtliche Grundlage, weshalb im Interesse der Rechtssicherheit und –klarheit eine solche verankert werden soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Die Bestimmungen im GOG zur Vorbereitung und zur Erstellung der gerichtlichen Geschäftsverteilung werden mit dem Ziel einer klaren Definition der Zeiträume an das Kalenderjahr angepasst

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit ist das gerichtliche Geschäftsverteilungsjahr im Vergleich zum Kalenderjahr um einen Monat verschoben. Da die Praxis dies als unzweckmäßig erachtet, soll eine entsprechende Harmonisierung erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Grundsätzliche Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz- Intranets (wobei die Mitarbeiter/innen angehalten werden, sich Kenntnis über neue Erlässe durch Einsichtnahme in das Justiz-In

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit werden Erlässe justizintern auf „herkömmliche“ Weise verteilt, obgleich mit dem Justiz-Intranet eine moderne Publikationsplattform zur Verfügung steht, die nun noch besser genutzt werden soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammern

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit erfolgt die Kommunikation mit den genannten Einrichtungen auf „herkömmliche“ bzw. verwaltungsaufwändige Weise, obgleich der sog. Elektronische Rechtsverkehr in der Justiz als geeignetes
Kommunikationsinstrument zur Verfügung stünde. Dessen obligatorische Nutzung durch die in Rede stehenden Stellen soll daher verankert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung der Bestimmungen über die Entscheidungsdokumentation-Justiz im Hinblick auf die in der Justiz eingerichteten Kommissionen

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Bestimmte Kommissionen können derzeit ihre Entscheidungen noch nicht in der Entscheidungsdokumentation-Justiz zur Verfügung stellen, was als nachteilig empfunden wird. Im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit soll daher ein entsprechender Ausbau erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Änderung des Rechtspraktikantengesetzes zur Erzielung insbesondere aussagekräftigerer Beurteilungen hinsichtlich der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen; redaktionelle Klarstellungen und ge

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Leistungsbeurteilungen und –beschreibungen der Rechtspraktikant/innen werden vielfach als nicht aussagekräftig angesehen. Daher sollen Regelungen geschaffen werden, um eine verbesserte
Beschreibungspraxis herbeizuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine darstellbaren finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Konsumentenschutzpolitik
Kinder und Jugend
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und der Effizienzsteigerung
und tragen auch zu einer Stärkung des guten internationalen Rufs der Republik Österreich als
Wirtschaftsstandort und zu einem Ausbau der bestehenden Vorreiterstellung der österreichischen Justiz
bei der Anwendung moderner Informationstechnologie bei.

Konsumentenschutzpolitik

Subdimension(en)

  • Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen

Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und tragen insofern zu
einer Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die korrekte und effiziente Aufgabenwahrnehmung
öffentlicher Einrichtungen bei.

Gesamtbeurteilung

Mit den umgesetzten Regelungen wurde für die Bürgerinnen und Bürger der Zugang zum Recht erleichtert und die Ausbildung der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten verbessert.


Verbesserungspotentiale

Das Konzept der Justiz-Servicecenter und Infopoints ist fortlaufend an der Ressourcenlage zu entwickeln.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.