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WIRKUNGSZIEL

Zugang zum Recht

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel der Sicherstellung des Zuganges zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen konnte trotz eingeschränkter budgetärer und personalpolitischen Rahmenbedingungen fast gänzlich erfüllt werden: Die fortgesetzte Ausstattung der Justizgebäude mit zentralen ersten Anlaufstellen für Informationen stellt eine justizpolitische Priorität dar.
Die fehlenden fünf Servicecenter nahmen nach ihrer Fertigstellung noch im ersten Halbjahr 2015 den Betrieb auf.

Die kundenfreundliche und barrierefreie Adaptierung der öffentlichen Räume in Gerichtsgebäuden samt Einrichtung zentraler erster Anlaufstellen für Informationen genießt justizpolitische Priorität und trägt so zum Wirkungsziel der Sicherstellung des Zugangs zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen wesentlich bei. Darüber hinaus werden sprachliche Barrieren beim Zugang zum Recht durch fremdsprachige Formulare und verbesserte Dolmetschleistungen abgebaut.