MASSNAHME
Bauliche Maßnahmen zur kundenfreundlichen und barrierefreien Adaptierung und Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Informationen
Bauliche Maßnahmen zur kundenfreundlichen und barrierefreien Adaptierung der öffentlichen Räume in Gerichtsgebäuden und Einrichtung zentraler erster Anlaufstellen für Informationen („Servicecenter“)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Gerichtsgebäude mit zentraler erster Anlaufstelle für Informationen („Servicecenter")
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
29Anzahl
Zielzustand
34Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Gerichtsgebäude mit Servicecenter wächst jährlich und kontinuierlich. Auch wenn der für das Jahr 2014 angestrebte Zielzustand erst im ersten Halbjahr 2015 erreicht wurde, darf nicht übersehen werden, dass der Zielzustand 2013 überplanmäßig (Abweichung +3) erreicht wurde. Diese baulichen Maßnahmen werden auch in Zukunft im Rahmen der budgetären Möglichkeiten eine justizpolitische Priorität darstellen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
11
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung