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WIRKUNGSZIEL

Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und SeniorInnen

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt stellen ein umfassendes Problem dar, das die ganze Gesellschaft betrifft und nicht nur eine Aufgabe der Exekutive sein darf. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich ist, müssen daher die Ziele und Strategien, die Prozesse und die Strukturen sowie die Fähigkeiten und die Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und aktiv gestaltet werden.
Neben dieser notwendigen Koordinierung verfolgt das BMI im Rahmen seiner Tätigkeitsfelder erfolgreich seine Maßnahmen. Sowohl bei der vorsätzlichen Tötung und Körperverletzung als auch bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind die Anzeigenzahlen deutlich rückgängig:
So beträgt der Rückgang von 2013 auf 2014 bei vorsätzlicher Tötung, Körperverletzung und Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 5,1 Prozent auf 40.184 Anzeigen (42.344 Anzeigen im Jahr 2013). Die Aufklärungsquoten sind konstant hoch: Im Jahr 2014 erreichte sie mit 82,8 Prozent einen Höchstwert des letzten Jahrzehnts. Zu über 61 Prozent gibt es eine Beziehung zwischen Täter und Opfer.

Die Bekämpfung von Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BM.I eine herausragende Rolle einnimmt. Die Wirksamkeit des Betretungsverbots als zentrales Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis konnte auf hohem Niveau gehalten, das Ziel erreicht werden. Der Weg des Innenressorts bei der Zurückdrängung von Gewalt gegen Frauen, Minderjährige sowie Seniorinnen und Senioren auf Prävention zu setzen, konnte weiter erfolgreich beschritten werden.
2014 wurden über 3.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präventionsveranstaltungen im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ erreicht, über 9.200 im Bereich „Gewalt gegen Ältere Menschen“, dazu über 30.500 Kinder/Minderjährige.
Zusätzlich wurden seitens des BMI erfolgreiche Projekte und Maßnahmen zur Zurückdrängung von Gewalt gestartet bzw. durchgeführt, wie z.B. „Bündnis gegen Gewalt“, „Komplexe Opferarbeit“ oder „Kunst gegen Gewalt“.
Aufklärung zu diesem sensiblen und oft tabuisierten Thema findet somit sehr umfangreich statt. Gewaltsituationen sollen so von vornherein verhindert und Lösungen angeboten werden. Das Erfordernis von repressiven Maßnahmen soll damit mittelfristig gesenkt werden.