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Vorhaben

Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -3.630

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Frauen werden legal oder illegal in das Bundesgebiet verbracht und auch zur Begehung von strafbaren Handlungen genötigt.

Betroffene des Frauenhandels benötigen aufgrund ihrer Situation als Opfer von strafbaren Handlungen in aller Regel eine möglichst umfassende Unterstützung durch staatliche Stellen.

Zielgruppen sind
– Migrantinnen, die durch Gewalt, Drohung, Ausnützung ihrer starken Abhängigkeit oder durch Täuschung zur Ausübung der Prostitution in Österreich angehalten werden
– Migrantinnen, die durch Heiratshandel oder Handel in andere ausbeuterische und sklavenähnliche Arbeitsbereiche (wie Haushalt) nach Österreich gebracht wurden und unter Bedingungen krasser Ausbeutung leben mussten.

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2013, ermächtigt den Bundesminister/die Bundesministerin für Inneres in § 25 Abs. 3 bewährte geeignete Opferschutzeinrichtungen vertraglich damit zu beauftragen, Menschen, die von Gewalt bedroht sind, zum Zweck einer Prävention von (weiteren) Übergriffen, zu beraten und zu unterstützen (Interventionsstellen). Sofern eine solche Opferschutzeinrichtung überwiegend der Beratung und Unterstützung von Frauen dient, ist der Vertrag im Einvernehmen mit dem Bundesminister/der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst abzuschließen.
Der bestehende Vertrag zum Betrieb einer Interventionsstelle endet mit 31.12.2013.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Internationale Verträge:
Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, einschließlich dem VN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000) zum VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dem Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005), der VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) und dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (2000).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Für Frauen, die Opfer von Frauenhandel, insbesondere durch Arbeitsausbeutung und Zwangsprostitution geworden sind, sollen durch die Einrichtung einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung bessere Bedingungen geschaffen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betroffene des Frauenhandels, die Unterstützung bedürfen und abgewiesen wurden [%]

Istwert

0

%

Zielzustand

0

%

Datenquelle: Jahresberichte und Statistiken von LEFÖ-IBF


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Beratung und Unterstützung im Umfang der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung
– Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für die Exekutive im Umfang der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-3.630

Tsd. Euro

Plan

-3.530

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3.630

Tsd. Euro

Plan

3.530

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.630

Tsd. Euro

Plan

3.530

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-706

Tsd. Euro

Plan

-706

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

706

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

706

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-718

Tsd. Euro

Plan

-706

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

718

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

718

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-726

Tsd. Euro

Plan

-706

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

726

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

726

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-732

Tsd. Euro

Plan

-706

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

732

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

732

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-748

Tsd. Euro

Plan

-706

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

748

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

748

Tsd. Euro

Plan

706

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in der Höhe von € 3,530 Mio. in den Jahren 2014 bis 2018 gerechnet. Der jährliche Sockelbetrag wird zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres zu je 50% geteilt. Der Anteil des BM.I betrug hierbei € 1,765 Mio. Tatsächlich sind für das BM.I finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 1,815 Mio. eingetreten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Fallzahlen, weshalb Abweichungen zum Sockelbetrag eintreten können. Des Weiteren wird der Sockelbeitrag (für bis zu 300 Fälle) jährlich einer Indexanpassung (2014: 2,0%, 2015: 1,7%, 2016: 0,9%, 2017: 2,1% unterworfen.

Gesamtbeurteilung

In den letzten Jahren wurde die Sprachkompetenz aufgrund der Migrationslage 2015 angepasst und kulturelle und mehrsprachige MediatorenInnen (aktuell über 20) angestellt, die die Betroffenen sowohl in Verwaltungsverfahren und strafprozessualen Verfahren unterstützen/betreuen. LEFÖ-IBF bietet Seminare und Fortbildungen für verschieden Berufsgruppen und Institutionen zu Menschenhandel an. NGOs, internationale Organisationen, Behörden und Einrichtungen wie Polizei, Finanzpolizei, RichterInnen und StaatsanwältInnen, Bundesheer.
Unterschiedliche Veranstaltungen wie jene zum internationalen Tag gegen Menschenhandel, Podiumsdiskussionen, internationale Symposien werden in Kooperation mit LEFÖ-IBF gestaltet um das Thema Menschenhandel – Frauenhandel in die Öffentlichkeit zu bringen.

MEN VIA wurde im Jahre 2013 im Rahmen eines Projektes der Stadt Wien installiert und männliche Betroffene des Menschenhandels ab 18 Jahren konnten in eine professionelle Betreuung übergeben werden.

Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrages zwischen dem BMI und LEFÖ-IBF erfolgte ein Know-how-Transfer von LEFÖ-IBF zu MEN VIA und basierend auf den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes wurde am 03.09.2018 ein Vertrag zwischen dem BM für Inneres zur finanziellen Förderung mit der Opferschutzeinrichtung MEN VIA abgeschlossen.

Die beiden Opferschutzeinrichtungen LEFÖ-IBF und MEN VIA wurden in nationalen und internationalen Stellungnahmen und Evaluierungsberichten wie NAP 2018-2020, GRETA und TIP positiv erwähnt.
Im Jahr 2018 konnte zum Vorjahr eine Steigerung bei der Identifizierung von Betroffenen des Menschenhandels eine Steigerung erzielt werden und die Betroffenen an die Opferschutzeinrichtungen übergeben und stabilisiert wurden.

Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, LEFÖ-IBF und MEN VIA werden in internationalen Projekten wie z.B.: „Twinning Serbien – Unterstützung bei der Bekämpfung des Menschenhandels“ als „good practice“ vermittelt.


Verbesserungspotentiale

Frauenhandel ist eine Verletzung von Menschen- und Frauenrechten. Das heißt: Im Zentrum aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels (Frauenhandels) müssen die Rechte der Betroffenen stehen“. Es besteht Handlungsbedarf beim Ausbau der Rechte der Betroffenen (gesicherter Aufenthaltsstatus) sowie bei der Prävention und dem Opferschutz. Insbesondere sollte hier der Focus auf unbegleitete minderjährige Fremde die Opfer des Menschenhandels gelegt werden und als Basis für eine professionelle Betreuung eine bundesweite Aufnahmestelle / Betreuungsstelle eingerichtet werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen