Vorhaben
Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -3.630
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Für Frauen, die Opfer von Frauenhandel, insbesondere durch Arbeitsausbeutung und Zwangsprostitution geworden sind, sollen durch die Einrichtung einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung bessere Bedingungen geschaffen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betroffene des Frauenhandels, die Unterstützung bedürfen und abgewiesen wurden [%]
Istwert
0%
Zielzustand
0%
Datenquelle: Jahresberichte und Statistiken von LEFÖ-IBF
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einrichtung einer Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Beratung und Unterstützung im Umfang der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung
– Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für die Exekutive im Umfang der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in der Höhe von € 3,530 Mio. in den Jahren 2014 bis 2018 gerechnet. Der jährliche Sockelbetrag wird zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres zu je 50% geteilt. Der Anteil des BM.I betrug hierbei € 1,765 Mio. Tatsächlich sind für das BM.I finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 1,815 Mio. eingetreten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Fallzahlen, weshalb Abweichungen zum Sockelbetrag eintreten können. Des Weiteren wird der Sockelbeitrag (für bis zu 300 Fälle) jährlich einer Indexanpassung (2014: 2,0%, 2015: 1,7%, 2016: 0,9%, 2017: 2,1% unterworfen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.