Das Betretungsverbot als Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis hat 2014 eine hohe Wirksamkeit entfaltet. Bei nur etwas über sieben Prozent der Kontrollen wurde der Gefährder wieder angetroffen. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet.
Quelle
Auswertungen Elektronische Dienstdokumentation (EDD), Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD), BM.I
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontrollen, bei denen die durch Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Weggewiesenen in der Wohnung angetroffen werden im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtkontrollen