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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im UFS durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Haltbarkeit von Entscheidungen des BFG bzw. des UFS

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

98,82

%

Zielzustand

98,35

%

Erläuterung der Entwicklung

Die hohe Qualität der Entscheidungen, die im Unabhängigen Finanzsenat (bis 31.12.2013) erreicht werden konnte, wird im Bundesfinanzgericht (seit 1.1.2014) fortgesetzt: 143 durch VwGH bzw. VfGH aufgehobene UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu 12.082 BFG-Erledigungen ergibt eine Haltbarkeit von 98,82%. Der Zielzustand 2016 ist – wie die Jahre davor – mit 98,00% prognostiziert. Eine Haltbarkeit von Entscheidungen zwischen 90% und 100% zeigt eine hohe Qualität an Entscheidungen durch das Bundesfinanzgericht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

98,4


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem

Berechnungsmethode

Verhältnis der im Jahr 2014 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2014