Vorhaben
Finanzstrafgesetznovelle 2014
Finanzstrafgesetznovelle 2014
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 160.905
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen
Beschreibung des Ziels
Durch die Auferlegung eines Abgabenzuschlages soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, sich rechtstreu zu verhalten oder gegebenenfalls mit einer Selbstanzeige nicht bis zu einer unmittelbar bevorstehenden Entdeckung zuzuwarten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Selbstanzeigen [Anzahl]
Istwert
1.357Anzahl
Zielzustand
1.500Anzahl
Datenquelle: BMF
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es soll bewirkt werden, dass in einer Selbstanzeige die Offenlegung vollständig erfolgt, und nicht bloß teilweise, je nach Entdeckungsrisiko eine Offenlegung erfolgt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die „Verteuerung“ der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte soll einerseits eine Berichtigung schon vor einer zu erwartenden Entdeckung erwirken und andererseits einen größeren Anreiz zur Steuerehrlichkeit erzielen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die angenommenen Zahlen der Jahre 2015 – 2018 erscheinen plausibel, allerdings ist die isolierte Ermittlung aller Datensätze auf der Einnahmen- und Ausgabenseite aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Der damals erwartete Vorzieheffekt für das Jahr 2014 erscheint als zu hoch angesetzt, weshalb der Istwert im Vergleich zum Zielwert um 100.000.000 EUR verringert wurde
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.