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WIRKUNGSZIEL

Geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug und qualitativ hochwertiges Management in den Bereichen Asyl, der legalen Migration und Integration

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration ist eine der zentralen Herausforderungen des BMI. Migration zeigt sich dabei als vielfältiges und vielschichtiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie legale Migration, illegale Migration und internationaler Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) auftritt.
Europa und damit auch Österreich ist aufgrund der dramatischen Situation in Syrien, im Irak und anderer internationaler Krisenherde mit einem steigenden Migrationsdruck und damit einhergehend, mit einem großen Anstieg der Zahl der Asylanträge konfrontiert. Vor allem die enorm steigenden Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mittelmeer, erneute Flüchtlingstragödien und damit einhergehende Schleppermachenschaften stellen zentrale Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Dieser zunehmende Migrationsdruck mit Auswirkungen auf Österreich ist kein temporäres Phänomen.
Die Dramatik zeigt sich deutlich bei den Zahlen der Asylanträge. Wurden im Jahr 2013 noch 17.503 Asylanträge gestellt, so waren es 2014 bereits 28.027. Während im ersten Halbjahr die Antragszahlen im Durchschnitt der Vorjahre lagen, so verzeichnete die Asylstatistik im zweiten Halbjahr einen enormen Anstieg ausgehend von Juni mit 1.767, über Oktober mit 3.157 und schließlich Dezember mit 4.171 Anträgen. Die Prognosen für das laufende Jahr 2015 lassen eine weitere Zuspitzung der ohnehin sehr schwierigen Situation erkennen, das BM.I geht laut jüngsten Schätzungen von ca. 70.000 Asylanträgen aus.
Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz (FNG) wurden 2012 die rechtlichen Grundlagen für das BFA mit neun Regionaldirektionen und drei Erstaufnahmestellen geschaffen, das am 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufgenommen hat. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Gleichzeitig erfolgte der Aufbau einer neuen Asyl- und Fremdenapplikation. Angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen war das erste Jahr für das neu gegründete BFA von außerordentlichen Herausforderungen geprägt.

Das Bundesministerium für Inneres trägt in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesens eine tragende gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Den Schutz von Menschen vor Verfolgung zu gewähren, ist ein Gebot der Menschlichkeit und entspricht der langjährigen Tradition Österreichs. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung die Hintertür für Schlepper und Kriminelle zu schließen und den Asylmissbrauch zurückzudrängen. Asyl ist ein Recht und eine wichtige völkerrechtliche Verpflichtung. Migration hingegen ist der freiwillige und kontrollierte Zuzug von Fremden nach Österreich. Sie hat sich an den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft zu orientieren und ist zum Vorteil Österreichs zu gestalten.
Mit Blick auf die Indikatoren des Wirkungsziels ergibt sich im Detail folgendes Resümee:
1. Die Kennzahl zur Bestätigungsquote der inhaltlichen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht vorgelegt, daher kann eine abschließende Beurteilung des Erfolgs nicht vorgenommen werden. Außer Frage steht, dass die höchst angespannte Flüchtlingssituation das mit 01. Jänner 2014 neu geschaffene BFA vor enorme Herausforderungen gestellt hat. Insgesamt wurden 2014 im BFA 64.477 Entscheidungen getroffen, davon 27.178 im Asylbereich und 37.299 im Bereich des Fremdenrechts.
2. Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Mit Einführung des kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ wurde der Anteil der qualifizierten Zuwanderung gegenüber 2011 deutlich erhöht und konnte 2014 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden.
3. Die Agenden der Integration wurden mit Inkraftreten der Novelle des Bundesministeriengesetzes am 01.März 2014 an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres abgegeben.