MASSNAHME
Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug
Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Entwicklung eines Konzeptes um Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch bis 30.6.2014 zur Vermeidung von Mehrkosten einer Fremdunterbringung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Mit dem Ausbau des Forensischen Zentrums in Asten wurde im Frühjahr 2014 begonnen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der steigende Bedarf an Plätzen für den Maßnahmenvollzug kann in justizeigenen Einrichtungen nicht abgedeckt werden.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Entwicklung eines Konzeptes zum Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 StGB
Erläuterung der Entwicklung
Der Ausbau des Forensischen Zentrums Asten wurde im Frühjahr 2014 begonnen und wird voraussichtlich im Herbst 2015 eröffnet werden können.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze