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WIRKUNGSZIEL

Effektive Rechtsdurchsetzung

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die positive Entwicklung des Wirkungsziels ist aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich.
Die geringfügige Nichterreichung der Zielsetzungen im Strafvollzug hat ihre Ursache in der verstärkt angespannten Budget- und Personalsituation. Die Beschäftigungsquote von Insassen konnte hinsichtlich der Strafhäftlingen im Verhältnis zur Vorperiode zumindest gehalten werden, was unter den gegebenen Voraussetzungen als Erfolg zu werten ist.
Gerade zur Sicherstellung der sozialen Kontakte von weiblichen Insassen (Besuch von Familienangehörigen) ist der Ausbau von dem Wohnort nahen Abteilungen für Frauenvollzug in den Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichten wichtig und wird fortgesetzt.

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und schafft rechtskonformes Verhalten im Wirtschafts- und Geschäftsleben.