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WIRKUNGSZIEL

Effektive Rechtsdurchsetzung

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug letzterer unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und Rückfallsprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug.

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die positive Entwicklung des Wirkungsziels ist aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich.
Gerade zur Sicherstellung der sozialen Kontakte von weiblichen Insassen (Besuch von Familienangehörigen) ist der Ausbau von dem Wohnort nahen Abteilungen für Frauenvollzug in den Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichten wichtig und wird fortgesetzt.

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und schafft rechtskonformes Verhalten im Wirtschafts- und Geschäftsleben.
Die geringfügige Nichterreichung der Zielsetzungen im Strafvollzug hat ihre Ursache in der verstärkt angespannten Budget- und Personalsituation. Die Beschäftigungsquote von Insassen konnte sowohl hinsichtlich der Straf- als auch Untersuchungshäftlinge im Verhältnis zur Vorperiode gesteigert werden, was unter den gegebenen Voraussetzungen (knappe Ressource) als großer Erfolg zu werten ist. Die Gleichstellungswirkung wurde mit den Themenclustern anderer Ressorts koordiniert