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MASSNAHME

Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen

2014
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwurf eines NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Der NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“ für 2014 - 2016 wurde von der österreichischen Bundesregierung am 26. August 2014 und vom Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen am 20.11.2014 beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines NAP "Schutz der Frauen vor Gewalt“ ist eingerichtet

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Entwurf eines NAP „Schutz der Frauen vor Gewalt“ liegt auf Verwaltungsebene vor

Erläuterung der Entwicklung

Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Entwicklung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans „Schutz der Frauen vor Gewalt“ vorgesehen. Der NAP wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Koordination der Sektion für Frauen und Gleichstellung im BMBF erarbeitet. Er enthält 64 geplante Maßnahmen der Bundesregierung und gilt für die Jahre 2014 -2016. Er sieht Aktivitäten zur Koordination von politischen Maßnahmen, zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern sowie rechtliche Vorhaben und Maßnahmen im Bereich der Ermittlungen, Strafverfolgung, des Verfahrensrechts sowie europäische und internationale Zusammenarbeit vor. Über die Umsetzung wird in Form von Berichten informiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig