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MASSNAHME

Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe:

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

68,18

Tage

Zielzustand

68,18

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Der Istwert ist erst seit dem letzten Hj. 2014 verfügbar. Eine Aussage über die Entwicklung ist daher nicht möglich. Der Zielerreichungsgrad daher nicht definierbar.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

161


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bezogen auf ein Kalenderjahr vom Tag der Antragstellung bis zur Erledigung