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WIRKUNGSZIEL

Objektive, faire, rasche und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer.

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Grundsätzlich steigt in der Gesellschaft die Akzeptanz elektronischer Kommunikation. Deren gesteigerter Einsatz kommt einer effizienten Verfahrensführung zu Gute. Dies zeigt sich insbesondere in einer raschen Verfahrensführung.
So entwickelt sich die „Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer der „streitigen Scheidungssachen“ ebenso erfreulich positiv wie die rückläufige Beschwerdequote.

Die objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer wurde insbesondere durch die weitere Intensivierung der digitalen Kommunikation gestärkt. Die steigende Akzeptanz der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten hat gerade im Bereich der Gerichtssachverständigen und Dolmetscherinnen eine verfahrensbeschleunigende Wirkung. Die Beschwerdequote und die Verfahrensdauer sind dabei wichtige, sich zuletzt mehr als positiv entwickelnde Indikatoren.