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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren

2014
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Senkung der Anzahl der bei Säumigkeit des Entscheidungsträgers am Bezirksgericht eingebrachten Fristsetzungsanträge

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

144

Anzahl

Zielzustand

160

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Seit dem Jahr 2012 (170 Fristsetzungsanträge) konnte ein deutlicher Rückgang verzeichnet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

170


Quelle

BMJ, BIS

Berechnungsmethode

Zählung

Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Scheidungssachen“

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Platzierung

Zielzustand

10

Platzierung

Erläuterung der Entwicklung

Streitige Scheidungen dauerten (gemessenen Verfahrensdauer) zuletzt in Österreich nur mehr 161 Tage (2008 noch 180 Tage). In vielen Ländern Mittel- und Westeuropas dauert ein vergleichbares Verfahren zwei- bis dreimal so lange.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Europarat, CEPEJ

Berechnungsmethode

Evaluierung durch die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates