Vorhaben
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Unterzeichnung) Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Ratifikation)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Tschechien und Österreich
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Der Vertrag stellt ein zeitgemäßes Mittel für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien dar.
Ausgangszustand 2014:
Der bestehende Vertrag stellt kein zeitgemäßes Mittel für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien dar.
Zielzustand 2019:
Der neue Vertrag erweitert die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in Tschechien bei der polizeilichen Zusammenarbeit.
Istzustand 2019:
Durch die Erweiterung und Ergänzung des Vertrags wurde die Kooperation weiter gestärkt und intensiviert. Wichtige Erfahrungen aufgrund der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit konnten/können gesammelt werden und in den nationalen Wirkungsbereich fließen. Insbesondere die Ergänzungen betreffend polizeiliche Durchlieferung, Übergabe von Personen an der Staatsgrenze sowie die grenzüberschreitenden Maßnahmen im Eisenbahnverkehr bedeuten eine wesentliche Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Datenquelle:
Betroffene Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres sowie nachgeordnete Dienststellen;
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll die Zusammenarbeit insbesondere in den folgenden Bereichen erleichtert und erweitert werden:
– Grenzüberschreitende Observation (Die Observation kann nun auch aus einem Drittsaat erfolgen. Observationen, die ausschließlich unter Einsatz technischer Mittel verlaufen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die vorherige Zustimmung des anderen Vertragsstaates weitergeführt werden.)
– Grenzüberschreitende Nacheile (Die Nacheile kann nun auch aus einem Drittsaat erfolgen.)
Die folgenden Bereiche werden erstmals durch den neuen Vertrag erfasst:
– Korruptionsbekämpfung,
– Polizeiliche Durchlieferung,
– Übergabe von Personen an der Staatsgrenze,
– Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahnverkehr,
– Ergreifung von Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr,
– Unterstützungsmaßnahmen zum Zweck der Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ratifikation des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll die Zusammenarbeit insbesondere in den folgenden Bereichen erleichtert und erweitert werden:
– Grenzüberschreitende Observation (Die Observation kann nun auch aus einem Drittsaat erfolgen. Observationen, die ausschließlich unter Einsatz technischer Mittel verlaufen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die vorherige Zustimmung des anderen Vertragsstaates weitergeführt werden.)
– Grenzüberschreitende Nacheile (Die Nacheile kann nun auch aus einem Drittsaat erfolgen.)
Die folgenden Bereiche werden erstmals durch den neuen Vertrag erfasst:
– Korruptionsbekämpfung,
– Polizeiliche Durchlieferung,
– Übergabe von Personen an der Staatsgrenze,
– Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahnverkehr,
– Ergreifung von Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr,
– Unterstützungsmaßnahmen zum Zweck der Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.