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MASSNAHME

Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

41

Anzahl

Zielzustand

33

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

41, davon 10, die insbesondere die Rechte von Frauen und 9 die insbesondere die Rechte von Kindern stärken

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

29


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl