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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Weiterentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im Wege von Legistik, Rechtsberatung und –vertretung sowie Dokumentation. Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe des Bundesverwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren. Sicherstellung einheitlicher Rechtsstandards im Rechtsmittelverfahren

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich im nunmehrigen Regelbetrieb. Die Arbeitsabläufe wurden angepasst, werden laufend evaluiert und adaptiert. Aufgrund neu geschaffener Zuständgkeiten des Bundesverwaltungsgerichtes wurde die Geschäftsverteilung wiederholt angepasst, um eine Bearbeitung der Rechtssachen in angemessener Zeit sicherstellen zu können. Die prognostizierten Eingangszahlen des Bundesverwaltungsgerichts sind grundsätzlich eingetroffen und es konnten rund 60 % der Verfahren im Jahr 2014 erledigt werden. Der elektronische Akten- und Rechtsverkehr wurde – wie die Kennzahlenergebnisse zeigen – in Verfahren mit dem Bundesverwaltungsgericht von allen technisch eingebundenen SchnittstellenpartnerInnen (Verfahrensparteien, Verwaltungsbehörden etc.) sehr gut angenommen und in hohem Ausmaß genutzt. Der hohe Nutzen des elektronischen Rechtsinformationssystems des Bundeskanzleramtes (RIS) manifestiert sich einerseits in der Aktualität der darin abrufbaren Rechtstexte und andererseits in dessen stetig steigender Zugriffzahl. Während das RIS im Jahr 2012 rund 905,5 Mio. Zugriffe verzeichnete, beliefen sich im Jahr 2014 die Zugriffe auf 1.602,3 Mio.

Die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“ ist als Mittelwert zu verstehen. Die beiden überplanmäßig erreichten Wirkungsziel-Kennzahlen sowie die zur Gänze erreichte Maßnahme auf Globalbudgetebene (Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht) kompensieren die teilweise erreichte Wirkungsziel-Kennzahl. Ein einfacherer und rascherer Zugang zu Rechtsvorschriften im Rechtsinformationssystem des Bundes durch die Serviceleistung der Erstellung konsolidierter Fassungen von Bundesgesetzen und Verordnungen innerhalb der geplanten Zielfristen wurde gewährleistet. Der Ausbau der qualitätsgesicherten Arbeitsabläufe wurde für den gesamten Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes durchgeführt.