Von den eingebundenen SchnittstellenpartnerInnen wurden per 2014 alle Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht und dort, wo ein Rückkanal besteht, die Zustellungen über den elektronischen Akten- bzw. Rechtsverkehr zu 100 % abgewickelt. Da die technischen Voraussetzungen beim Verwaltungsgerichtshof noch nicht geschaffen wurden, findet hier noch kein elektronischer Rechtsverkehr statt.
Quelle
Fachapplikation elektronische Verfahrensadministration plus (eVA+)
Berechnungsmethode
Prozentueller Anteil des Aufkommens elektronischer Eingaben und Zustellungen am Gesamtaufkommen im Akten- und Rechtsverkehr mit dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, mit RechtsanwältInnen sowie mit ausgewählten Verwaltungsbehörden (Arbeitsmarktservice, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)