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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Weiterentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der hohe Nutzen des Rechtsinformationssystems des Bundes (www.ris.bka.gv.at) für BürgerInnen zeigt sich anhand der stetig steigenden Zugriffszahlen. Beim Bundesverwaltungsgericht werden die Arbeitsabläufe laufend weiterentwickelt und adaptiert. Trotz der Steigerung der Verfahren in den Bereichen Marktordnung, Dienst- und Disziplinarrecht der BeamtInnen und Heeresangehörigen sowie Fremdenwesen und Asyl konnten rund 54 % der 2015 insgesamt anhängigen Verfahren erledigt werden. Der elektronische Akten- und Rechtsverkehr wurde in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht von allen technisch eingebunden SchnittstellenpartnerInnen (Verfahrensparteien, Verwaltungsbehörde etc.) sehr gut angenommen und in hohem Ausmaß genutzt.

Die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“ stellt einen Mittelwert der insgesamt vier Messgrößen des Wirkungsziels dar: drei Wirkungsziel-Kennzahlen und ein Meilenstein zur Erfolgsmessung einer Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.1. (ISO 9001 Zertifizierung der Arbeitsabläufe des Bundesverwaltungsgerichts). Hiervon wurden im Jahr 2015 zwei „überplanmäßig erreicht“ und zwei „zur Gänze erreicht“.

Ein einfacher und rascher Zugang zu Rechtsvorschriften ist gewährleistet, indem die konsolidierten Fassungen von Bundesgesetzen und Verordnungen innerhalb der geplanten Zielfristen im Rechtsinformationssystem des Bundes eingepflegt sind. In allen Bereichen des Bundesverwaltungsgerichts sind qualitätsgesicherte Arbeitsabläufe gemäß ISO 9001 etabliert.