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MASSNAHME

Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht

Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zertifikat liegt vor

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Zertifikat liegt vor

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Zertifikat liegt vor [Zielzustand per 12/2015]

Erläuterung der Entwicklung

Nach der Durchführung eines externen Überwachungsaudits erlangte das Bundesverwaltungsgericht auch im Jahr 2015 wieder die Zertifizierung ISO 9001. Die geregelten Abläufe sowie die damit verbundenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesse sind unabdingbar, um die große Anzahl an Verfahren zeitnah abwickeln zu können.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze