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Untergliederung 10

Bundeskanzleramt

2015

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt koordiniert die allgemeine Regierungspolitik sowie die gesamte Verwaltung des Bundes und vertritt die Republik Österreich gegenüber Ländern, obersten Verfassungsorganen und vor Gerichtshöfen. Es trägt die Verantwortung für die Rahmenbedingungen einer effektiven und effizienten Verwaltung insbesondere in Bezug auf Personal, E-Government und Verwaltungsinfrastruktur. Es besorgt die Fachbereiche öffentlicher Dienst, Verwaltungsmodernisierung und Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch die Datenschutzbehörde, das Bundesverwaltungsgericht und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Bundeskanzleramt besorgt grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU (einschließlich des Europäischen Rates und des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung). Es spielt durch die Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, der Medien, der amtlichen Statistik und des Österreichischen Staatsarchivs eine wichtige Rolle in der Informationsgesellschaft.

Zugeordnetes Ressort

Wirkungsziele 2015

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Sicherstellung der ressortübergreifenden Koordination und Strategie in den Bereichen der allgemeinen Regierungspolitik sowie in den grundsätzlichen Angelegenheiten der EU-Mitgliedschaft inklusive der EU-Regionalpolitik und effektive Vertretung der Interessen Österreichs im internationalen und europäischen Rahmen, vor allem im Europäischen Rat und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Bundesanstalt Statistik Österreich strebt eine erhöhte Nachfrage ihrer NutzerInnen nach elektronischen Publikationsformen und Services an.

UG 10 Bundeskanzleramt

Sicherstellung einer umfassenden Information der BürgerInnen über Staat, Verwaltung und Regierungsarbeit sowie von elektronischen Verwaltungsservices. Gewährleistung der langfristigen Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns.

UG 10 Bundeskanzleramt

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im Wege von Legistik, Rechtsberatung und –vertretung sowie Dokumentation. Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe des Bundesverwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren. Sicherstellung einheitlicher Rechtsstandards im Rechtsmittelverfahren

UG 10 Bundeskanzleramt

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Leistungserbringung im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst wird die tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern besonders berücksichtigt.

UG 10 Bundeskanzleramt

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Effiziente Koordination der EU-Regionalpolitik – Anzahl abgewickelter EFRE-Zahlungsanträge ohne finanzielle Berichtigungen seitens der Europäischen Kommission

Datenbankzugriffe externer Server auf die Datenbank STATcube http://www.statistik.at/web_de/services/statcube/index.html

Druckkosten für Standardpublikationen der Bundesanstalt Statistik Österreich

Bundesanstalt Statistik Österreich – Abdeckung statistischer Produkte durch das 2010 eingeführte Schema der Standarddokumentionen (Detailinfos zu Standarddokumentationen, siehe https://www.statistik.at/web_de/dokumentationen/index.html)

Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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