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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem mehrere Bundesgesetze im Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes geändert werden (Bundestheaterorganisationsgesetz etc.)

Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 - PubFG, Presseförderungsgesetz 2004 - PresseFG 2004, Bundesmuseen-Gesetz 2002, Bundestheaterorganisationsgesetz - BthOG, Bundesstatistikgesetz 2000 und das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert werden

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 2.203

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Bestimmungen des Staatsdruckereigesetzes 1996 sind obsolet, da diese sich ausschließlich auf die seinerzeitige Gründung der Österreichischen Staatsdruckerei AG und Abspaltung der Wiener Zeitung GmbH beziehen. Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei sind daher nicht mehr erforderlich.
Derzeit werden die BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese BeamtInnen einem eigenen Amt zuzuweisen (z. B. wurden die BeamtInnen dem Amt der Bundestheater im Zuge der Ausgliederung des Bundestheaterverbandes zugewiesen). Dabei handelt es sich lediglich um eine rechtliche Konstruktion im Interesse der besseren Transparenz. Der Vorteil besteht auch darin, dass in Hinkunft auf mehrere Museen aufgeteilte BeamtInnen einen zentralen Ansprechpartner haben, so dass die Personalverwaltung dadurch auch zweckmäßiger vorgenommen werden kann.
Die vorgeschlagene Regelung entspricht den vergleichbaren Regelungen in anderen Ausgliederungsgesetzen.
Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages gemäß § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich sachlich aus begründeten Mehraufwendungen, die auch durch Einsparungsmaßnahmen nicht gedeckt werden können.
Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages gemäß § 2 BThOG ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe. Durch die vorgesehene Kürzung des Pauschalbetrages im Jahr 2014 um diesen Rückstellungsbetrag wird die Thesaurierung aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund, die von der Bundesanstalt ausbezahlten Abfertigungen an diese Bediensteten jährlich zu refundieren.
In der Folge muss die Bundesanstalt für die Anwartschaften auf Abfertigungen dieser Bediensteten keine Rückstellungen in der Bilanz mehr bilden.
Der bisherige Berechnungsmodus der Publizistikförderung, der sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten orientiert hat, wird vereinfacht. In Hinkunft wird die Jahresgesamtförderungssumme im Bundesfinanzgesetz festgelegt. Jeder Rechtsträger erhält sodann – entsprechend der bisherigen Regelung – einen identen Grundbetrag, einen Zusatzbetrag und einen Betrag für internationale politische Bildungsarbeit. Neu ist der hier vorgegebene Aufteilungsschlüssel für die Jahresgesamtförderungssumme. So wie bisher werden Zusatzbetrag und Betrag für die internationale politische Bildungsarbeit entsprechend des Stärkeverhältnisses (Abgeordnetenzahl) der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien auf die von diesen benannten Rechtsträger verteilt.
Die Veränderung der Fördervoraussetzungen der Presseförderung soll im Zusammenhalt mit der Neuaufteilung der Mittel im BFG 2014 zu einer Einsparung um 2 Mio. Euro führen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018:
Bedarfsorientierte Basisabgeltungen für die Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek und die Bundestheater (siehe Seite 48).
Die Förderung der Medien soll sich an Vielfalt und Qualitätskriterien orientieren. Journalismusförderung soll sich unter anderem an der Qualität der journalistischen Arbeitsbedingungen sowie der Aus- und Weiterbildung des journalistischen Personals orientieren (siehe Seite 50).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufhebung der Thesaurierung bestimmter Rückstellungen in der Bundesanstalt Statistik Österreich um einmalige Einsparungen im Bundesvoranschlag 2014 zu erwirken.

Beschreibung des Ziels

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich sind derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes rund 7 Millionen Euro thesauriert. Diese Mittel sollen dem Bundesbudget 2014 zugeführt werden. Im Gegenzug refundiert der Bund der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Budgetmittel der Bundesanstalt Statistik Österreich wurden dem Bundesbudget 2014 zugeführt.

Ausgangszustand 2013:

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (zu diesem Zeitpunkt waren es 357 Vertragsbedienstete) 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe.

Zielzustand 2015:

Diese Budgetmittel der Bundesanstalt Statistik Österreich, welche derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen rückgestellt werden, werden dem Bundesbudget 2014 zugeführt.

Istzustand 2015:

Zielzustand erreicht: Die Budgetmittel der Bundesanstalt Statistik Österreich, welche bis 2013 als Abfertigungsrückstellungen verbucht worden waren, wurden dem Bundesbudget 2014 zugeführt.

Datenquelle:
Jahresabschluss Statistik Austria

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Der Bund hat der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen refundiert.

Ausgangszustand 2013:

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (zu diesem Zeitpunkt waren es 357 Vertragsbedienstete) 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe.

Zielzustand 2015:

Der Bund refundiert der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

Istzustand 2015:

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden aufgelöst und dem allgemeinen Budget zugeführt.

Datenquelle:
Quartalsberichte der Bundesanstalt Statistik Österreich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Rechtsbereinigung

Beschreibung des Ziels

Da das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG in den letzten Jahren nur einen Bundesbeamten zu betreuen hatte und dieser nunmehr aus dem Dienststand ausgeschieden ist, erübrigt sich diese Einrichtung. Der Aufwand für diese Personaldienststelle war daher in vernachlässigbarer Höhe, sodass mit dieser Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG wurden aufgehoben.

Ausgangszustand 2013:

Die einschlägigen Bestimmungen des Staatsdruckereigesetzes 1996 sind obsolet, da diese sich ausschließlich auf die seinerzeitige Gründung der Österreichischen Staatsdruckerei AG und Abspaltung der Wiener Zeitung GmbH beziehen. Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG sind daher nicht erforderlich.

Zielzustand 2015:

Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG und über die Gründung der Österreichischen Staatsdruckerei AG

Istzustand 2015:

Zielzustand erreicht: Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes - siehe www.ris.bka.gv.at: Aufhebung im Wege des gegenständlichen Regelungsvorhabens

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Verwaltungsvereinfachung

Beschreibung des Ziels

Derzeit werden die BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese BeamtInnen einem eigenen Amt zuzuweisen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen.

Ausgangszustand 2013:

Derzeit werden die BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese BeamtInnen einem eigenen Amt zuzuweisen (wie z.B. die BeamtInnen dem Amt der Bundestheater im Zuge der Ausgliederung des Bundestheaterverbandes zugewiesen wurden). Die vorgesehene Regelung entspricht den vergleichbaren Regelungen in anderen Ausgliederungsgesetzen.

Zielzustand 2015:

Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen, welches die BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, dienstbehördlich betreut.

Istzustand 2015:

Amt der Bundesmuseen ist eingerichtet und operativ.

Datenquelle:
aktuelle Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts - siehe www.bundeskanzleramt.at

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Haltung des Niveaus der Besuchszahlen sowie der Gesamtauslastung in Bundesmuseen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Haltung des Niveaus der Besuchszahlen sowie der Gesamtauslastung.

Ausgangszustand 2013:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielzustand 2015:

Haltung des Niveaus der Besuchszahlen sowie der Gesamtauslastung.

Istzustand 2015:

Die Gesamtveränderung der Besuchszahlen beträgt von 2013 auf 2014 +1% und von 2014 auf 2015 +5%.

Datenquelle:
Besuchszahlenstatistik der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Meilenstein 2: Verstärkung der finanziellen Ausstattung der Bundesmuseen

Ausgangszustand 2013:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielzustand 2015:

Jährliche Erhöhung der Abgeltung von Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro.

Istzustand 2015:

Meilenstein zur Gänze erreicht: Jährliche Erhöhung der Abgeltung von Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) gegenüber jener des Jahres 2013 um 0,5 Mio. Euro.

Datenquelle:
Bundesmuseen-G 2002 idgF

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Steigerung der Besuchszahlen sowie der Gesamtauslastung der Bundestheater

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Steigerung der Besuchszahlen sowie der Gesamt-Auslastung

Ausgangszustand 2013:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielzustand 2015:

Steigerung der Besuchszahlen sowie der Gesamt-Auslastung.

Istzustand 2015:

BesucherInnenzahl Burgtheater GmbH 2014/15 = 403.906 (2013/14 = 423.845), Sitzplatzauslastung 2014/15 = 81,47 % (2013/14 = 84,71 %). BesucherInnenzahl Wiener Staatsoper GmbH 2014/15 = 598.951 (2013/14 = 603.688), Sitzplatzauslastung 2014/15 = 99,02 % (2013/14 = 99,03 %). BesucherInnenzahl Volksoper Wien GmbH 2014/15 = 315.210 (2013/14 = 311.786), Sitzplatzauslastung 2014/15 = 81,99 % (2013/14 = 82,12 %). Die leicht rückläufigen BesucherInnenzahlen bei Burgtheater und Staatsoper im Geschäftsjahr 2014/15 gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr sind auf die geringere Anzahl an Vorstellungen zurückzuführen. Aufgrund der notwendigen wirtschaftlichen Sanierung der Burgtheater GmbH ist ein durch die Geschäftsführung erarbeitetes Hundert-Punkte-Programm in Umsetzung, welches u.a. aus Gründen der Kostenersparnis eine geringere Anzahl von Vorstellungen im letztes Geschäftsjahr vorsah. Trotz der etwas geringeren BesucherInnenzahl und der leicht gesunkenen Auslastung konnten Mehreinnahmen erreicht werden. Die wirtschaftliche Sanierung der Burgtheater GmbH befindet sich auf gutem Wege. KritikerInnen wählten das Burgtheater zum THEATER DES JAHRES 2015.

Datenquelle:
Konzernabschluss Bundestheater-Holding GmbH 2014/15

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Meilenstein 2: Jährliche Erhöhung der Abgeltung von Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro.

Ausgangszustand 2013:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielzustand 2015:

Erhöhung der Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich.

Istzustand 2015:

Erhöhung gem. Gesetzesvorhaben um 4,5 Mio € erfolgt.

Datenquelle:
Konzernabschluss 2014/15

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 6: Vereinfachung des Berechnungsmodus der Publizistikförderung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Festlegung der Jahresgesamtförderungssumme im Bundesfinanzgesetz

Ausgangszustand 2015:

Der derzeitige Berechnungsmodus der Publizistikförderung orientiert sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten.

Zielzustand 2015:

In Hinkunft wird die Jahresgesamtförderungssumme im Bundesfinanzgesetz festgelegt.

Istzustand 2015:

§ 2 Abs. 1 PubFG sieht vor, dass fortan die Förderungsmittel nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes und der im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Mittel jedem förderungswürdigen Rechtsträger auf sein Verlangen zu gewähren sind.

Datenquelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000784

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Jeder Rechtsträger erhält einen identen Grundbetrag, einen Zusatzbetrag und einen Betrag für internationale politische Bildungsarbeit.

Ausgangszustand 2015:

Der derzeitige Berechnungsmodus der Publizistikförderung orientiert sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten.

Zielzustand 2015:

Jeder Rechtsträger erhält sodann - entsprechend der bisherigen Regelung - einen identen Grundbetrag, einen Zusatzbetrag und einen Betrag für internationale politische Bildungsarbeit.

Istzustand 2015:

Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 PubFG bestehen die Förderungsmittel aus einem Grundbetrag, einem Zusatzbetrag und einem Betrag für internationale politische Bildungsarbeit, wobei der Grundbetrag 46 vH, der Zusatzbetrag 24 vH und der Betrag für internationale politische Bildungsarbeit 30 vH der im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Mittel beträgt. Der Grundbetrag wird gleichmäßig auf die einzelnen Rechtsträger nach deren Anzahl verteilt.

Datenquelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000784

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 7: Erhöhung der Treffsicherheit der Presseförderung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der Fördermittel [Mio. €]

Istwert

8,88

Mio. €

Zielzustand

8,84

Mio. €

Datenquelle: Bundesfinanzgesetz 2014

Meilenstein 1: Beschränkung der Presseförderung auf Tageszeitungen, welche im Beobachtungszeitraum mindestens 17 hauptberuflich tätige JournalistInnen beschäftigen.

Ausgangszustand 2014:

Der derzeitige Berechnungsmodus der Besonderen Presseförderung berücksichtigt nicht, ob bei der jeweiligen Tageszeitung auch hauptberuflich tätige JournalisInnen beschäftigt sind.

Zielzustand 2015:

Beschränkung der Presseförderung auf Tageszeitungen, welche im Beobachtungszeitraum mindestens 17 hauptberuflich tätige JournalistInnen beschäftigt.

Istzustand 2015:

Gesetzlich festgelegt wurden "mindestens 12 hauptberuflich tätige Journalisten" (§ 8 Abs. 2 PresseFG 2004). Dieses Kriterium wird bei der Förderungsvergabe eingehalten.

Datenquelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003079

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung einer Ausnahme für die Bundesanstalt Statistik Austria von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen durch Änderung des Bundesgesetzes.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich sind derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes rund 7 Millionen Euro thesauriert. Diese Mittel sollen dem Bundesbudget 2014 zugeführt werden. Im Gegenzug refundiert der Bund der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG sind daher nicht erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit werden die BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese BeamtInnen einem eigenen Amt zuzuweisen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig, ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Reduktion der Publizistikförderung im Jahr 2014 um 700.000 Euro

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der bisherige Berechnungsmodus der Publizistikförderung, der sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten orientiert hat, wird vereinfacht. Darüber hinaus wird die Publizistikförderung ab dem Jahr 2014 um 700.000 Euro reduziert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Stärkere Betonung des qualitätsfördernden Aspekts der Besonderen Presseförderung

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur stärkeren Betonung des qualitätsfördernden Aspekts der Besonderen Presseförderung wird festgelegt, dass bei einer Tageszeitung, die um Förderung ansucht, im Beobachtungszeitraum mindestens 12 hauptberuflich tätige JournalistInnen beschäftigt sein müssen. Die Veränderung der Förderungsvoraussetzungen soll im Zusammenhalt mit der Neuaufteilung der Mittel im BFG 2014 zu einer Reduktion um 2 Mio. Euro führen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

2.203

Tsd. Euro

Plan

-5.945

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-2.203

Tsd. Euro

Plan

5.945

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.203

Tsd. Euro

Plan

5.945

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

4.700

Tsd. Euro

Plan

4.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-4.700

Tsd. Euro

Plan

-4.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-4.700

Tsd. Euro

Plan

-4.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.497

Tsd. Euro

Plan

-2.497

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.497

Tsd. Euro

Plan

2.497

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.497

Tsd. Euro

Plan

2.497

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei der Erstellung der gegenständlichen WFA konnte sehr genau abgeschätzt werden, welche finanziellen Auswirkungen sich durch die jeweiligen Maßnahmen bewirken. Daher konnten die erwarteten Kosten auch eingehalten werden.

Gesamtbeurteilung

Mit Ausnahme einer Messgröße zu Ziel 5 (Steigerung der BesucherInnenzahl des Burgtheaters und der Staatsoper) sind alle übrigen Indikatoren zu Zielen und Maßnahmen gegenständlichen Vorhabens mit „zur Gänze erreicht“ bzw. „überplanmäßig erreicht“ zu beurteilen. Bezogen auf die angestrebten Eckpunkte des Vorhabens ergibt sich folgender Erfolg:

Die Bestimmungen des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei waren nicht mehr erforderlich, da mit Ende November 2013 der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten ist. Diese Bestimmungen konnten daher im Sinne der Rechtsbereinigung aufgehoben werden.

BeamtInnen, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, werden von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Diese sind nunmehr einem eigenen Amt zugewiesen, wie dies auch andere Ausgliederungsgesetzen vorsehen.

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich waren für Anwartschaften auf Abfertigungen von Vertragsbediensteten des Bundes rund 7 Millionen Euro thesauriert. Diese Mittel wurden dem Bundesbudget 2014 zugeführt.

Die Bundesmuseen (einschließlich der Österreichischen Nationalbibliothek) konnten die BesucherInnenzahlen in den Jahren 2014 und 2015 gegenüber 2013 steigern. Die Abgeltung ihrer Aufwendungen wurde zwecks Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages um 0,5 Mio. Euro jährlich erhöht.

Die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater wurde zwecks Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages um 4,5 Mio. Euro jährlich erhöht. Die leicht rückläufigen BesucherInnenzahlen bei Burgtheater und Staatsoper im Geschäftsjahr 2014/15 sind auf die geringere Anzahl an Vorstellungen als im vorangegangenen Geschäftsjahr zurückzuführen. Aufgrund der notwendigen wirtschaftlichen Sanierung der Burgtheater GmbH ist ein durch die Geschäftsführung erarbeitetes Hundert-Punkte-Programm in Umsetzung, welches u.a. aus Gründen der Kostenersparnis eine geringere Anzahl von Vorstellungen als im vorangegangenen Geschäftsjahr vorsah. Trotz der etwas geringeren BesucherInnenzahl und der leicht gesunkenen Auslastung konnten Mehreinnahmen erzielt werden. Die wirtschaftliche Sanierung der Burgtheater GmbH befindet sich auf gutem Wege. KritikerInnen wählten das Burgtheater zum THEATER DES JAHRES 2015.

Der bisherige Berechnungsmodus der Publizistikförderung, der sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten orientiert hatte, wurde vereinfacht. Die Veränderung der Förderungsvoraussetzungen der Presseförderung haben im BFG 2014 zu einer Einsparung um 2 Mio. Euro geführt.

Die Vergabe der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (gemäß Abschnitt III des Bundesgesetzes über die Förderung der Presse, Presseförderungsgesetz 2004 – PresseFG 2004) sieht in § 8 Abs. 2 u.a. vor, dass Tageszeitungen nur dann um Förderung ansuchen können, wenn diese mindestens 12 hauptberuflich tätige JournalistInnen beschäftigen. Wiewohl die Regierungsvorlage gegenständlichen WFA-Vorhabens das Kriterium mit mindestens 17 hauptberuflich beschäftigten JournalistInnen vorsah, wurde im Zuge des parlamentarischen Diskussionsprozesses die Anzahl auf 12 festgesetzt. Diese gesetzlich festgelegte Anzahl fungiert somit als relevanter Zielzustand für die Evaluierung. Insofern ist es gerechtfertigt, alle Messgrößen im Zusammenhang mit dem Ziel 7 bzw. der Maßnahme 7 des WFA-Vorhabens mit „zur Gänze erreicht“ zu beurteilen.


Verbesserungspotentiale

Qualitätsverbesserung bei der Definition von wirkungsorientierten Zielen und Maßnahmenpaketen: in der gegenständlichen wirkungsorientierten Folgenabschätzung verfügen einige Ziele über Maßnahmencharakter – auf die übergeordneten Zielsetzungen sollte ein stärkeres Augenmerk gelegt werden.


Weitere Evaluierungen

Ad Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG): Die Novelle gegenständlichen Gesetzes aus dem Jahr 2015 wird einer Evaluierung unterzogen.


Weiterführende Informationen