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WIRKUNGSZIEL

Stärkere Verankerung der Kunst und Kultur in der Gesellschaft

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel entspricht der Entwicklung auf gesamteuropäischer Ebene, im Zuge derer der zeitgenössischen Kunst eine besondere Rolle in der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zukommt. Daher ist es besonders wichtig, stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende für die Entfaltung der zeitgenössischen Kunst zu gewährleisten.

Die Gesamtbeurteilung mit „zur Gänze erreicht“ ist als Mittelwert zu verstehen, welcher die drei Kennzahlen des Wirkungsziels und die fünf Maßnahmen des Globalbudgets 32.01 einschließt. Infolge der Novelle des Bundesministeriengesetzes wechselte das Wirkungsziel mit 1.3.2014 von der Untergliederung 30 des BMUKK in die neue Untergliederung 32 des BKA.