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MASSNAHME

Koordination der EU-Regionalförderungen (national und international), administrative Abwicklung des Europäischen Regionalfonds

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zahlungsanträge, die für die Programme Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)/Phasing Out sowie Europ. Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)-Programme abgewickelt sind; keine finanziellen Berichtigungen der EK gem. Artikel 99 der VO(EG) Nr. 1083/2006

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

23

Anzahl

Zielzustand

18

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Per 12/2015 wurden 23 Zahlungsanträge für Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)/Phasing Out Programme 2007 – 2013 abgewickelt; keine finanziellen Berichtigungen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 99 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006;

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

Europäische Kommission - Empfangsbestätigungen in SFC (Shared Fund Management Common IT System) bzw. HV-SAP

Berechnungsmethode

Anzahl der gültigen Zahlungsanträge für die Programme Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)/Phasing Out sowie Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) pro Jahr; keine finanziellen Berichtigungen bei diesen Zahlungsanträgen seitens der Europäischen Kommission (EK) gemäß Artikel 99 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.

Kennzahl: Zahlungsanträge im Rahmen des neuen EFRE- Regionalprogramms Österreich 2014-2020 sind abgewickelt

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

2

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der 1. und 2. Vorschussbetrag gemäß § 134 der VO (EU) 1303/2013 wurde von der Europäischen Kommission zur Einrichtung der Programmstellen geleistet. Für das EFRE-Regionalprogramm Österreich 2014-2020 wurden im Jahr 2015 aufgrund erhöhten Zeitbedarfs für die Erarbeitung formaler Grundlagen zur Umsetzung des EFRE-Österreich-Programms 2014-2020 keine Zahlungsanträge an die Europäische Kommission gestellt, aufgrund der erfolgten 1. und 2. Vorschusszahlung kann das Ziel aber als teilweise erreicht beurteilt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Europäische Kommission bzw. HV-SAP

Berechnungsmethode

Anzahl der gültigen Zahlungsanträge des Regionalprogramms IWB Österreich

Meilenstein: EFRE-Reformagenda 2014-2020 zum Verwaltungs- und Kontrollsystem für das künftige EFRE-Regionalprogramm Österreich ist vollständig implementiert, das neue EFRE-Regionalprogramm Österreich 2014-2020 ist in allen Kernanforderungen operativ

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

EFRE-Reformagenda 2014 -2020 zum Verwaltungs- und Kontrollsystem für das EFRE-Regionalprogramm IWB Österreich wurde vollständig implementiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EFRE Reformagenda in den Kernbereichen abgeschlossen, EFRE-Regionalprogramm Österreich eingereicht und genehmigt [Istzustand per 12/2013]

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

EFRE-Reformagenda 2014-2020 zum Verwaltungs- und Kontrollsystem für das künftige EFRERegionalprogramm Österreich ist vollständig implementiert, das neue EFRE-Regionalprogramm Österreich 2014-2020 in allen Kernanforderungen operativ [Zielzustand per 12/2015]

Erläuterung der Entwicklung

Es erfolgte eine Reduktion der Förderstellen und die Zusammenlegung von 9 EFRE-Regionalprogrammen (RW&B) zu einem Regionalprogramm IWB Österreich. Dieses wurde der Europäischen Kommission vorgelegt und genehmigt. Für die Einrichtung der Programmstellen wurden 2015 Vorschüsse in Höhe von 10,1 Mio. EUR von der Europäischen Kommission geleistet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze