MASSNAHME
Rückführung von Partizipationskapital gem. § 2 Abs 1 Z 3 FinStaG
Die Partizipationskapital-Verträge sehen eine nach fünf Jahren Laufzeit steigende Dividende vor, ferner endet die Anrechenbarkeit als Eigenkapital per 31.12.2017. Die Banken werden laufend im Rahmen des Monitorings auf diese Umstände hingewiesen
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ausständiges Partizipationskapital (ausgehend vom nominellen Wert 2011 (100%))
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Im Zuge der Wandlung in eine Abbaueinheit (ÖVAG/immigon) wurde das Partizipationskapital in Höhe von 290 Mio. EUR geschnitten. Als Ausgleich wurde dem Bund seitens des Volksbankenverbundes "Neu" ein Genussrecht in Höhe von 300 Mio. EUR eingeräumt (Rückzahlungsplan 2017-2023).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ausgangspunkt Wert 2013: 3,475 Mrd. € (72%)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Das Partizipationskapital des Bundes bleibt auch im Jahr 2015 zur Erhaltung der regulatorischen Eigenmittelvorschriften bei der HBInt sowie bei der ÖVAG erhalten
Erläuterung der Entwicklung
Das Partizipationskapital spielt aufgrund der auslaufenden Anrechenbarkeit als Eigenmittel sowie aufgrund der Kapitalschnitte der letzten Jahre (ÖVAG/immigon, HETA/HBInt) nur mehr eine untergeordnete Rolle. Der Volksbankenverbund hat dem Bund ein Genussrecht als Sicherheit für die Rückzahlung des aushaftenden Partizipationskapitals i.H.v. 300 Mio. EUR gewährt. 2015 erfolgte eine Zahlung i.H.v. 8 Mio. EUR. Bei der HETA (HBInt) erfolgte per FMA-Bescheid vom 10.4.2016 ein Kapitalschnitt, der das staatliche PS-Kapital zu 100% betraf.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise