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WIRKUNGSZIEL

Stabilisierung der Banken und allgemein des Finanzsektors nach erfolgtem Ausstieg aus den öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen

Stabilisierung der Banken und allgemein des Finanzsektors nach erfolgtem Ausstieg aus den öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen.

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde ein unterstützendes Eingreifen des Staates erforderlich. Es wurden unmittelbare Maßnahmen zum Schutz der Finanz- und Kapitalmärkte gesetzt, wie etwa die EU-weit geschnürten Bankenpakete, die auch von einigen österreichischen Banken in Anspruch genommen wurden. Das finanzielle Engagement des Staates im Rahmen des Bankenpakets ist jedoch ausschließlich als Notfallmaßnahme anzusehen. Alle bisherigen Beihilfeverfahren der heimischen Banken wurden vollständig abgeschlossen. Mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – BaSAG (Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) sollen in Hinkunft auch Gläubiger zur Verlusttragung einer in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Bank herangezogen werden können.

Insgesamt konnten durch die gesetzten Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht und der Schutz der österreichischen Volkswirtschaft gesichert sowie beträchtliche Störungen im Wirtschaftsleben Österreichs vermieden werden. Sämtliche verwertbaren und werthaltigen Töchter der Heta Asset Resolution AG wurden veräußert, das Restportfolio soll bis 2023 bestmöglich verwertet und abgebaut werden. Die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG) wurde in eine abzuwickelnde Abbaueinheit (immigon portfolioabbau ag) umgewandelt, die Aufgaben der Zentralorganisation wurden auf das neue Spitzeninstitut Volksbank Wien übertragen. Der Abbau der immigon konnte im Spaltungsjahr 2015 massiv vorangetrieben und eine erste Teilzahlung auf das Genussrecht des Bundes vereinnahmt werden. Des Weiteren konnte 2015 wie geplant ein Teilportfolio der Kommunalkredit Austria veräußert werden. Der nicht veräußerte Teil wurde auf die KA Finanz AG übertragen und wird von der KA Finanz langfristig und wertschonend abgebaut werden.