Vorhaben
Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung der Finanzmarktstabilität
Beschreibung des Ziels
Durch die Dotierung und schrittweise Vergemeinschaftung des SRF soll künftig sichergestellt werden, dass die Belastungen für öffentliche Haushalte im Zuge von Problemen im Bankensektor möglichst niedrig gehalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Finanzielle Ausstattung Abwicklungsfond (Single Resolution Fund – SRF)
Ausgangszustand 2016:
SRF kann erst nach Inkrafttreten der SRM-VO und des Abkommens eingerichtet und befüllt werden (bei planmäßiger Ratifikation der teilnehmenden Mitgliedsstaaten: 31.1.2016).
Zielzustand 2018:
Nach Ende der Übergangsphase (8 Jahre) soll der SRF mit Mittel in der Höhe von ca. 55 Mrd. EUR ausgestattet sein, die vom Bankensektor bereitzustellen sind. Dieses Volumen steht zur Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern zuvor die Eigentümer und Gläubiger im Rahmen von „bail-in“ durch Beteiligung an den Verlusten zur finanziellen Verantwortung herangezogen wurden.
Istzustand 2018:
Die finanzielle Ausstattung des Single Resolution Funds erfolgt planmäßig und beträgt per Ende des Jahres 2018 ca. 25 Mrd. EUR, was dem vorgesehenen Stand nach 3 Jahren entspricht (jährliche Einzahlung von ca. 6-7 Mrd. EUR).
Datenquelle:
Single Resolution Board
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Jährliche Übertragung der Beiträge der österreichischen Banken an den Fonds
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Jede Bank ist verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der SRM-VO Beiträge an den Fonds zu leisten; diese werden aufgrund des gegenständlichen Übereinkommens von den nationalen Abwicklungsbehörden der Mitgliedsstaaten an den Fonds übertragen. Im Rahmen der Umsetzung der BRRD-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive) wurde die FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) als nationale Abwicklungsbehörde bestimmt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Es sind noch keine Fälle eingetreten, bei denen auf die finanziellen Mittel des Abwicklungsfonds zurückgegriffen werden musste. Bisherige Abwicklungsfälle in der EU kamen ohne finanzielle Unterstützung des SRF aus, weshalb von einer Finanzierungsbelastung für den Bankensektor aufgrund der Wiederauffüllungspflicht abgesehen werden konnte. Es war damit auch keine Kostenübertragung auf den Steuerzahlenden verbunden.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Aus dem Abkommen selbst haben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen ergeben, allerdings aus der dazugehörenden EU-Verordnung Nr. 806/2013. Die Unternehmen (Banken) haben entsprechend den Vorgaben der Verordnung Beiträge zum Europäischen Abwicklungsfonds an die FMA überwiesen. Diese Beiträge wurden auf Basis des gegenständlichen Abkommens an den SRF überwiesen. Von den österreichischen Banken wurden bis Ende des Jahres 2018 788 Mio. EUR überwiesen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.