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Vorhaben

Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit der Schaffung eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden die Kompetenzen der Aufsicht auf die europäische Ebene übertragen. Daher ist es ein logischer Schritt, dass auch die Kompetenzen für die Abwicklung inkl. deren Finanzierung auf die europäische Ebene übertragen werden. Ansonsten würde der Fall eintreten, dass Verantwortung, Kompetenz und Finanzierung für die Aufsicht und Abwicklung von Banken auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt werden und die Kosten für ein Versagen der europäischen Aufsicht von der nationalen Ebene zu tragen sind.
Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) umfasst neben dem gegenständlichen Übereinkommen auch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, ABl. Nr. L 225 von 30.07.2014 S. 1 („SRM-VO“).
Die SRM-VO regelt die inhaltlichen und institutionellen Aspekte des Mechanismus, inkl. die Errichtung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) sowie die Beitragspflichten der Banken. Das vorliegende Übereinkommen regelt ergänzend dazu die Übertragung der Mittel in den SRF sowie deren schrittweise Vergemeinschaftung innerhalb von acht Jahren. Bestimmte Elemente der SRM-VO, wie Abwicklungsentscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, treten erst dann in Kraft, wenn das Übereinkommen ratifiziert und in Kraft getreten ist.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung der Finanzmarktstabilität

Beschreibung des Ziels

Durch die Dotierung und schrittweise Vergemeinschaftung des SRF soll künftig sichergestellt werden, dass die Belastungen für öffentliche Haushalte im Zuge von Problemen im Bankensektor möglichst niedrig gehalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Finanzielle Ausstattung Abwicklungsfond (Single Resolution Fund – SRF)

Ausgangszustand 2016:

SRF kann erst nach Inkrafttreten der SRM-VO und des Abkommens eingerichtet und befüllt werden (bei planmäßiger Ratifikation der teilnehmenden Mitgliedsstaaten: 31.1.2016).

Zielzustand 2018:

Nach Ende der Übergangsphase (8 Jahre) soll der SRF mit Mittel in der Höhe von ca. 55 Mrd. EUR ausgestattet sein, die vom Bankensektor bereitzustellen sind. Dieses Volumen steht zur Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern zuvor die Eigentümer und Gläubiger im Rahmen von „bail-in“ durch Beteiligung an den Verlusten zur finanziellen Verantwortung herangezogen wurden.

Istzustand 2018:

Die finanzielle Ausstattung des Single Resolution Funds erfolgt planmäßig und beträgt per Ende des Jahres 2018 ca. 25 Mrd. EUR, was dem vorgesehenen Stand nach 3 Jahren entspricht (jährliche Einzahlung von ca. 6-7 Mrd. EUR).

Datenquelle:
Single Resolution Board

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Jährliche Übertragung der Beiträge der österreichischen Banken an den Fonds

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Jede Bank ist verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der SRM-VO Beiträge an den Fonds zu leisten; diese werden aufgrund des gegenständlichen Übereinkommens von den nationalen Abwicklungsbehörden der Mitgliedsstaaten an den Fonds übertragen. Im Rahmen der Umsetzung der BRRD-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive) wurde die FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) als nationale Abwicklungsbehörde bestimmt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2018
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Es sind noch keine Fälle eingetreten, bei denen auf die finanziellen Mittel des Abwicklungsfonds zurückgegriffen werden musste. Bisherige Abwicklungsfälle in der EU kamen ohne finanzielle Unterstützung des SRF aus, weshalb von einer Finanzierungsbelastung für den Bankensektor aufgrund der Wiederauffüllungspflicht abgesehen werden konnte. Es war damit auch keine Kostenübertragung auf den Steuerzahlenden verbunden.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Aus dem Abkommen selbst haben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen ergeben, allerdings aus der dazugehörenden EU-Verordnung Nr. 806/2013. Die Unternehmen (Banken) haben entsprechend den Vorgaben der Verordnung Beiträge zum Europäischen Abwicklungsfonds an die FMA überwiesen. Diese Beiträge wurden auf Basis des gegenständlichen Abkommens an den SRF überwiesen. Von den österreichischen Banken wurden bis Ende des Jahres 2018 788 Mio. EUR überwiesen.

Gesamtbeurteilung

Die Übertragung der Beiträge der österreichischen Banken an den europäischen Abwicklungsfonds läuft plangemäß. Die Beitragsleistungen betragen per Ende des Jahres 2018 ca. 25 Mrd. EUR. Dies entspricht dem vorgesehenen Stand nach 3 Jahren (jährliche Einzahlung von ca. 6-7 Mrd. EUR). Durch die Höhe des Fonds konnte bislang gewährleistet werden, dass eine Abwicklung nicht zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.