KENNZAHL
Ausständiges Partizipationskapital
Ausständiges Partizipationskapital
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Ausständiges Partizipationskapital
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Die Restrukturierungsvereinbarung 2015 der ÖVAG regelt die Umsetzung des von der Europäischen Kommission (EK) notifizierten Zusagenkatalogs, der die Spaltung des Instituts sowie die Rückführung des staatlichen Partizipations(PS)-Kapitals vorsieht. Des Weiteren wurde im Verbundvertrag „Neu“ u.a. aufgrund des in 2015 erneut erfolgten Kapitalschnitts (nach 2012) des staatlichen PS-Kapitals i.H.v. 96,65% ein Genussrecht als Sicherheit für die vollständige Rückführung des ab der EK-Entscheidung vom 19.9.2012 noch aushaftenden PS-Kapitals i.H.v. 300 Mio. EUR vereinbart. Diese Rückführung soll bis spätestens Ende 2023 erfolgen.
Quelle
BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes
Berechnungsmethode
Abfrage Budgetstandsbericht