MASSNAHME
Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegeldverfahren
Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegeldverfahren
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
59,9Tage
Zielzustand
60Tage
Erläuterung der Entwicklung
Die durchschnittliche Verfahrendauer bei Neuzuerkennungen im Pflegegeld betrug 2015 bei allen Entscheidungsträgern 59,9 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Anzahl der Tage bei Neuanträgen