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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Zur Erreichung der im Regierungsabkommen formulierten Zielsetzungen werden die finanziellen Mittel vor allem zur nachhaltigen Finanzierung der Langzeitpflege und deren qualitätsvoller Weiterentwicklung, wie etwa durch Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, eingesetzt. Im Jahr 2015 hatten im Monatsdurchschnitt 455.298 Personen – das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung – einen Anspruch auf Pflegegeld, 21.940 Personen haben im Monatsdurchschnitt eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Um die in Österreich vorherrschende sehr gute Qualität in der Langzeitpflege abzusichern wurden bereits in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen gesetzt, wie etwa kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3; Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld; Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson; Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch diplomierte Pflegefachkräfte, seit 1.1.2015 auch auf Wunsch der Betroffenen; Durchführung von Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen pflegender Angehöriger; Entwicklung einer Demenstrategie; Erhöhung des Pflegegeldes um 2% mit Wirkung vom 1. Jänner 2016. Für eine einheitliche Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen und aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine eigene Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Kinder-EinstV), die mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft getreten ist, erlassen. Herausforderungen für die kommenden Jahre stellen nach wie vor die demografische Entwicklung, die steigende Lebenserwartung und die veränderten gesellschaftspolitischen Bedingungen in der Langzeitpflege dar.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung nimmt die Anzahl von pflegebedürftigen Menschen zu. Dies ist mit den besseren Lebensumständen im Allgemeinen und der medizinischen Versorgung im Besonderen zu begründen. Ihnen und ihren Angehörigen soll die Möglichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Einen zentralen Punkt nimmt dabei die Sicherung der hohen Qualität des österreichischen Pflegevorsorgesystems ein. So werden im Auftrag des Sozialministeriums im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege bei rund 20.000 PflegegeldbezieherInnen jährlich, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, Hausbesuche von diplomierten Pflegefachkräften durchgeführt. Bei diesen freiwilligen Hausbesuchen wird gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen und den pflegenden Angehörigen anhand eines standardisierten Situationsberichtes die konkrete Pflegesituation erfasst und eine praxisnahe Beratung durchgeführt. Seit 1. Jänner 2015 besteht die Möglichkeit, dass diese Hausbesuche auch auf Wunsch der PflegegeldbezieherInnen oder ihrer Angehörigen erfolgen. Die Auswertungen der Situationsberichte belegen dabei die vorherrschend hohe Qualität und Treffsicherheit.
Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für pflegende Angehörige erfolgt in Form von kostenlosen Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen. Dieses Angehörigengespräch wird von Psychologinnen und Psychologen oder anderen fachkundigen Personen durchgeführt werden.