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KENNZAHL

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz

2015
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird von den pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen nach wie vor sehr gut angenommen. Die Entwicklung der steigenden Anzahl an BezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung ist insbesondere auf den inzwischen hohen Bekanntheitsgrad des Förderungsmodells der 24-Stunden-Betreuung und der Zunahme der Bevölkerungsgruppe von Personen mit einem Lebensalter von 75 Jahren und älter zurückzuführen. Betrug die Anzahl dieser Personengruppe im Jahr 2007 noch 648.843, wuchs sie im Jahr 2015 auf 732.192 an, was einer Steigerung um 83.349 Personen bzw. ca. 12,9 % entspricht. Zudem wird mit dem Förderungsmodell der 24-Stunden-Betreuung dem Wunsch pflegebedürftiger Personen und deren Angehörigen nachgekommen, in den eigenen „4 Wänden“ betreut zu werden.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der untersützten Personen