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KENNZAHL

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung

DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz

2014
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird von den pflegebedürftigen Personen wie deren Angehörigen nach wie vor sehr gut angenommen.


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Anzahl der untersützten Personen